Wir gehen

in Vorleistung.
 

Bei einer Beleihung

muss unser Mitglied

keine Zahlung mehr

leisten.

 

Alle Verwaltungs-

beiträge sowie Zins & 

Tilgung werden mit den Geldgutschriften bezahlt.

 

Eine Beleihung kann beantragt werden, sofern die Mitgliedschaft seit mindestens 24 Monaten besteht, die Verwaltungsbeiträge vollständig entrichtet sind und die halbjährlichen Geldgutschriften einen Betrag von mindestens 500 EUR erreichen. Mit der Auszahlung der Beleihung ist es unserem Mitglied nicht mehr möglich, Änderungen an seiner Mitgliedschaft vorzunehmen.


Die zukünftigen Geldgutschriften der Mitgliedschaft dienen als Sicherheit für die Beleihung. Eine Beleihung erfolgt ohne spezifischen Verwendungszweck, ohne Bonitätsprüfung und ist unabhängig vom Alter des Mitglieds.

Unsere Mitglieder profitieren von kosteneffizienten Angeboten, einer umfangreichen Produktpalette sowie

von kontinuierlichen Geldgutschriften.

 

Für Verkäufer sind unsere Kooperations-möglichkeiten vielfältig. Sie umfassen

drei spezifische Bereiche sowie ein Franchise-Programm.

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Ihre Handels- und

Einkommensgemeinschaft

für Europa & darüber hinaus.

 

 

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